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Durch unsere professionelle Unterstützung helfen wir Ihnen auf Ihrem Weg des Kauf- und Verkaufsprozesses

Hier möchten wir Ihnen wichtige Hinweise geben, damit Sie einfach und sicher Ihre Immonilie auf Mallorca kaufen und verkaufen können. Wir bereiten für Sie alle dazu Schritte zur Kaufabwicklung vor:

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1.Der Optionsvertrag (contrato de arras):
Wenn sich Sie entschieden haben eine Immobilie zu kaufen/ verkaufen, bereiten wir den Vorvertrag vor. Hierzu tragen die persönlichen Daten beider Vertragsparteien, die Katasterdaten der Immobilie, die Kaufsumme, die Anzahlungssumme und die einzelnen Termine für die Abwicklung, zusammen. Beide Parteien einigen sich gemeinsam auf einen Notartermin. Danach unterzeichnen Sie den vereinbarten Optionsvertrag.

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2.Steuernummer (Numero de I.E.):

Jeder Immobilieneigentümer in Spanien benötigt eine Identifikations-Steuernummer, die einmalig vergeben wird. Diese können Sie beim spanischen Konsulat bestellen. Sie kann auch über eine Gestoria (Dienstleistungsfirma) z.B. des Notariats beantragt werden. Diese Steuernummer bedeutet selbstverständlich nicht automatisch die Steuerresidenz in Spanien, sondern ist für alle Verträge (wie Stromversorger, Telefon, Bank) eine Voraussetzung. Wenn Sie keine Finanzierung benötigen, kann diese N.I.E. Nummer auch noch beim Notartermin beantragt werden.

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3.Anzahlung
Der oder die Käufer/in leistet innerhalb der vereinbarten Frist die Anzahlung (10 %), in den meisten Fällen auf das Notaranderkonto des Notars, bei dem die Urkunde später unterschrieben werden soll.

Die restliche Kaufsumme wird am Notartermin durch einen bankbestätigten Scheck übergeben oder auch in manchen Fällen an der Verkäufer überwiesen.

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4.Geldwäschegesetz
Bitte beachten Sie, dass die Überweisung von dem eigenen Konto des Käufers getätigt werden muss und der Verwendungszweck muss eindeutig angegeben sein.
Die spanische Bank des Käufers stellt vor dem Notartermin die entsprechenden Bankschecks aus. Über die Beträge der einzelnen Bankschecks informieren wir als Makler rechtzeitig und sind gern behilflich beim Kontakt mit der Bank.

Falls Sie noch kein spanisches Bankkonto besitzten helfen wir Ihnen gern.

Folgende Dokumente werden von uns eingeholt und geprüft:

  1. Katasternummer der Immobilie (Referencia catastral del inmueble)
    Vom Grundbuchamt erhalten wir hierzu alle relevanten Information
  2. Eigentumsregister (Registro de la Propiedad):
    Dieses Dokument ist besonders wichtig: Hier erfahren wir, ob Belastungen wie zum Beispiel Hypotheken, Rechte Dritter, etc. vorliegen. Alle diese Belastungen werden bis zum Verkauf gelöscht, da in allen unseren Verträgen steht, dass die Immobilien lasatenfrei übergeben werden muss.
  3. Grundsteuerbescheinigung (IBI y Basura):
    Der derzeitige Eigentümer muss nachweisen, dass er die Rechnung der Grundsteuer bezahlt hat. Hierzu ist die jährliche laufende Zahlung Sie zu leisten haben. Mit der Grundsteuer wird jährlich der Betrag für Müll und Müllentsorgung bezahlt.
  4. Vorlage des Energiezertifikats (Certificado de Eficiencia Energetica)
    Dieses Zertifikat wird durch einen Architekten erstellt und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Auf beauftragen wir dieses für Sie.
  5. Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de Habitabilidad):
    Diese Bescheinigung ist 10 Jahre gültig und bestätigt, dass die Immobilie den genehmigten Plänen entspricht. Die Vorlage ist in erster Linie für Häusern notwendig, wird aber auch inzwischen bei Apartments eingefordert. Diese Bescheinigung ist wichtig für die Versorgungsunternehmen.
  6. Bestehende Versorgungsunternehmen:
    Der Eigentümer lässt uns wissen, welche bestehenden Verträge er hat, wie zum Beispiel Strom-, Wasser, Gasversorgung,  Versicherungen für das Objekt.
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Gemeinschaftskosten (Comunidad):
Hierzu muss ebenfalls der Eigentümer vorzeigen, dass er alle Gemeinschaftskosten, bei der Übergabe seines Apartments oder Hauses in einer Anlage, beglichen hat.

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Anwaltliche Begleitung:
Unser Büro kümmert sich um die Beibringung aller erforderlichen Dokumente vor dem Notartermin. Wenn Sie möchten, stellen wir auf Ihren Wunsch hin, einen mehrsprachigen Anwalt. Hierzu können Sie gern jeder Zeit ansprechen.

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Am Notartermin:

Auch hier begleiten wir Sie und stehen bei Fragen zur Seite. Nachdem beide Parteien am Notartermin die Unterschrift auf der Kaufurkunde geleistet haben, bekommen Sie sofort die Schlüssel Ihrer Immobilie übergeben und sind sofort der neue Eigentümer. Auch nach Ihrem Notartermin stehen für Ihre Fragen und Wünsche zur Seite.

Einmalige Steuern und Kosten für Käufer:

Tabelle der Grunderwerbssteuer (seit dem 01.01.2022):

Bis zum Kaufpreis von   400.000 € sind es 8 %
über                                    400.000 € jeweils 9 %
über                                    600.000 € jeweils 10 %
über                                  1.000.000 € jeweils 11,5 %

bis                                   2.000.000 €                                                    jeweils   12 %

ab                                      2.000.001 €                                                                 13 %

Steuern bei Neubau-Objekten

Ausnahme sind Neubau-Objekte, die direkt vom Bauträger angeboten worden sind. Hier fällt eine Mehrwertsteuer, auch IVA genannt, in Höhe von 10% an. Die Beurkundungssteuer (impuesto sobre actos juridicos documentados) in Höhe von 1,5% an

Steuern bei Grundstücken

Beim Kauf eines Grundstücks von einem Bauträger wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 21 % fällig, zuzüglich der Beurkundungssteuer.

Der Käufer zahlt die oben genannten Kosten des Notars für die Beurkundung.

Die Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung

Für die gesamte Vorbereitung des Notartermins ist die Verarbeitung der persönlichen Daten der Vertragsbeteiligten notwendig. Sie erteilen uns die Erlaubnis mit der Unterschrift unter den Kaufoptionsvertrag. Wir versichern Ihnen, dass diese persönlichen Daten nur an die beteiligten Personen und Ämter weitergegeben werden, die an der Vorbereitung des Notartermin unmittelbar beteiligt sind (Rechtsanwalt, Bank, Dolmetscher, Notariat, Eigentumsregister, Eigentümergemeinschaft, sofern zutreffend). Sie haben jederzeit das Recht, von uns Auskunft über alle Stellen zu erhalten, die persönliche Daten erhalten haben! (EEUDG 25.5.2018)

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